#unbezahlt? Vom Widerstand des Akademischen Prekariats

Kurzzeitverträge, Niedriglöhne und permanente Überlastung – viele Forschende an deutschen Universitäten arbeiten unter prekären Bedingungen. Doch muss das wirklich so sein?

Dieser Text ist ein Auszug aus dem Buch “Geschichtswissenschaft im 21. Jahrhundert – Interventionen zu aktuellen Debatten “.

Die materiellen Grundlagen geschichtswissenschaftlichen Arbeitens im Wissenschaftsbetrieb haben sich stark verändert. 93 Prozent der wissenschaftlichen Beschäftigten sind befristet angestellt, haben äußerst prekäre Arbeitsbedingungen und nehmen wissenschaftliche Tätigkeiten auch ohne Bezahlung wahr. Letzteres rührt zum einen daher, dass die Gepflogenheiten im Wissenschaftsbetrieb für viele Aufgaben, die zum Lehr- und Forschungsalltag gehören, keine taxierbare Vergütung vorsehen. Wissenschaftliche Recherchen durchführen, Texte verfassen und herausgeben, Fachvorträge halten, Begutachtungen vornehmen, Lektorate und Textredaktionen durchführen, Studierende betreuen – all diese und mehr Tätigkeiten werden von den Forschenden im Rahmen ihrer wissenschaftlichen Beschäftigung an der Universität erwartet.

Zum anderen haben sich Qualifizierungsphasen derart ausgedehnt und Qualifizierungsinhalte so entkonkretisiert, dass praktisch zu jeder Zeit jede Tätigkeit des sogenannten wissenschaftlichen Nachwuchses, der durch diese Umstände deckungsgleich mit den 93 Prozent gemacht wird, als Weiterqualifizierung, deklariert werden kann, in die investiert werden muss. Neben der konkreten Qualifikationsleistung sind die oben genannten Tätigkeiten zu auf unbestimmte Zeit und in prekären Arbeitsverhältnissen zu verrichtenden Selbstverständlichkeiten geworden.

Eine wissenschaftliche Tätigkeit auszuüben bedeutet nicht unmittelbar einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen. Aus diesem Grund unterscheide ich die beiden Begriffe nach Form und Inhalt: Wissenschaftliche Beschäftigung bedeutet eine sozialversicherungspflichtige Anstellung an einer Universität oder Forschungseinrichtung. Wissenschaftliche Tätigkeit bedeutet die Ausübung von Aufgaben in Forschung und Lehre.

“Nur selten laufen die vertraglich vereinbarte dienstliche Beschäftigung und die inhaltlich auszuübende wissenschaftliche Tätigkeit, darunter die Qualifizierung, synchron.”

Die Mehrheit der Forschenden ist mit einem Tarifvertrag beschäftigt, der sowohl eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit als auch eine zeitliche Befristung der Beschäftigung und je nach Stellenprofil ein fest umrissenes Qualifikationsziel vorsieht. Demnach müssten Dienstaufgaben und Zielvorgaben zeitlich und inhaltlich konkret zu erfassen und in der vereinbarten Arbeitszeit zu erledigen und zu vergüten sein. Doch nur selten laufen die vertraglich vereinbarte dienstliche Beschäftigung und die inhaltlich auszuübende wissenschaftliche Tätigkeit, darunter die Qualifizierung, synchron.

Unter dem Sammelbegriff der prekären Beschäftigung lassen sich Dauerbefristung, Kurzzeitverträge, Teilzeit-Stellen mit Vollzeit-Arbeitsumfängen, unsichere bis unmögliche Karriere- und Familienplanung, quasi-feudale Abhängigkeitsverhältnisse, systembedingte Benachteiligungen auf Grund von Geschlecht, Nationalität und sozialer Herkunft als Missstände im derzeitigen Wissenschaftsbetrieb fassen.

Ausbeutung Im Namen der Wissenschaftlichen Qualifikation?

Abgekoppelt von diesen strukturell schlechten Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen betreibt das akademische Prekariat ein eigenes wissenschaftliches Projekt und damit zugleich die wissenschaftliche Karriere weiter: Für die Habilitation wird weiter geforscht, auch wenn das Einkommen die Agentur für Arbeit überweist. Der Artikel für die renommierte Fachzeitschrift wird geschrieben, auch wenn ihn das private Auffangnetz finanziert. Die Herausgebertätigkeit für den großen Wissenschaftsverlag wird übernommen, auch wenn der Dienstvertrag ausgelaufen ist. Der Vortrag bei der einschlägigen Fachtagung wird zugesagt, auch wenn nicht absehbar ist, ob zu dem Zeitpunkt ein Beschäftigungsverhältnis bestehen wird, über das Reisekosten und Teilnahmegebühr abgerechnet werden können.

“Das Qualifizierungsnarrativ sorgt dafür, dass die Forschenden ihr wechselvolles Arbeitsleben als notwendigen und vorübergehenden Zustand aushalten.”

Mit dem Argument, dass diese Tätigkeiten der eigenen wissenschaftlichen Qualifikation und dem Aufbau fachlicher Reputation dienen, lässt sich diese immer weiter auseinandergehende Schere zwischen wechselnden vertraglichen Beschäftigungen und dauerhaften wissenschaftlichen Tätigkeiten gut begründen. Dieses Qualifizierungsnarrativ sorgt dafür, dass die Forschenden ihr wechselvolles Arbeitsleben, oder besser ihre prekäre Mobilität, als notwendigen und vorübergehenden Zustand aushalten. Zeiten der Arbeitslosigkeit sind für Forschende nicht zwangsläufig auch Zeiten der wissenschaftlichen Untätigkeit. Denn die von ihnen eingegangenen Verbindlichkeiten werden im großen Eigeninteresse an der wissenschaftlichen Karriere und den neoliberalen Versprechungen vom Mythos der Bestenauslese folgend selbst dann noch wahrgenommen, wenn sie im Dienstinteresse keine Entsprechung mehr finden.

Eine unerträgliche Situation ist daraus entstanden: Forschende, die wissenschaftliche Tätigkeiten im Rahmen von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen an der Universität ausüben, verrichten unvergütete Mehrarbeit: Sie stehen in Teilzeitarbeitsverhältnissen, für die die Dienstaufgaben in Forschung und Lehre sowie die Anforderungen an die wissenschaftliche Qualifikation überdimensioniert sind. Regelmäßige Überstunden, Ferien- und Wochenendarbeit sind die Folge. Forschende, die keiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, Stipendiat*innen und Lehrbeauftragte, verrichten wissenschaftliche Tätigkeiten bisweilen ganz ohne oder zu einer Bezahlung unter Mindestlohn und nehmen dabei die fehlende soziale Absicherung sowie eine, im Vergleich zu den angestellten Lehrenden, Positionierung als Lehrpersonal zweiter Klasse in Kauf. Beide Gruppen versuchen dadurch, das eigene wissenschaftliche Profil möglichst breit aufzustellen und im hart umkämpften akademischen Stellenmarkt zu bestehen.

Die Hoffnung der Forschenden, dass sie sich durch die Übernahme von unvergüteten Tätigkeiten zu einem für sie hohen Preis für die weitere wissenschaftliche Karriere im Spiel halten und von der Masse an gleichwertig exzellent ausgebildeten Mitbewerber*innen abheben, ist die Voraussetzung dafür, dass arbeitsrechtlich fragwürdiger Wildwuchs austreiben kann. Denn die unterfinanzierten Universitäten nehmen die unvergütete Arbeit bereitwillig an, da sie je nach Wissenschaftsstandort ihre Aufgaben ohne gar nicht mehr bewältigen können. Sie ändern aber auch aus strategischen Gründen wenig an den schlechten Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen.

Das Thema der unvergüteten Arbeit im Wissenschaftsbetrieb entwickelte im November 2018 auf dem Mikroblogging-Dienst Twitter Brisanz, nachdem der Tweet eines Forschers die Runde gemacht hatte, der 997 Arbeitsstunden in das Schreiben eines großen Forschungsantrags investiert hatte.

Viele Kolleg*innen teilten vergleichbare Erfahrungen unter dem Hashtag #unbezahlt. Er macht diese arbeitsintensiven, unvergüteten Tätigkeiten sicht- und reflektierbar. Dass sich prekär beschäftigte Forschende auf der einen Seite keine #unbezahlt|en wissenschaftlichen Tätigkeiten leisten können, diese aber auf der anderen Seite regelmäßig ausüben, ist paradox. Forschende sollten sich diese Tätigkeiten bewusstmachen, über ihre Funktionen in und Folgen für den Wissenschaftsbetrieb nachdenken und daraus Konsequenzen für das eigene Arbeiten ziehen.

Zwar bedingen die Hierarchien und feudalen Machtstrukturen in den Geschichts- und Geisteswissenschaften, dass die Handlungsmacht zum Großteil nicht in der Hand derjenigen liegt, die den Lehr- und Forschungsbetrieb hauptsächlich tragen. Aber: „Wir sind die 93 Prozent.“ Jede*r Einzelne von uns hat eine Handlungsmacht, indem er*sie über den #unbezahlt|en Einsatz seiner*ihrer Arbeitskraft entscheidet.

Wir übernehmen

#unbezahlt das Veröffentlichen von Monographien, Sammelbänden und Aufsätzen.

Damit werden Forschende für eines ihrer Kerngeschäfte nicht nur nicht entlohnt, sondern müssen mitunter selbst die Kosten für die Veröffentlichung aufbringen. Mit beidem mindern sie als Privatpersonen oder als mit öffentlichen Geldern finanzierte Beschäftigte das unternehmerische Risiko von Wissenschaftsverlagen und tragen zu deren Gewinn bei.

#unbezahlt das Verfassen von Rezensionen.

Damit wird die kritische Reflexion des Forschungsdiskurses zu einem unvergütet erbrachten Bestandteil der unternehmerischen Dienstleistung von Wissenschaftsverlagen. Wenn mit der Veröffentlichung in einer kostenpflichtigen Fachzeitschrift dann außerdem nur eingeschränkte Möglichkeiten für die Nutzung der eigenen Texte einhergehen, kommt zur Kosten- und Risikoverlagerung im wissenschaftlichen Publikationswesen eine Rechte- und Verwertungsschieflage hinzu. Auch das teuerste Rezensionsexemplar wiegt diese nicht auf.

#unbezahlt das Herausgeben von Sammelbänden, Zeitschriften und Jahrbüchern.

Damit werden Redaktions- und Lektoratsarbeiten an Forschende, Institutionen und Fachgesellschaften ausgelagert. Zusammen mit der Schieflage bei Kosten, Risiken und Rechten entsteht dadurch ein Ungleichgewicht unter den an der Wissensproduktion Beteiligten.

#unbezahlt das Schreiben von Anträgen.

Damit wird #unbezahlt|e Arbeit zur Voraussetzung für bezahlte Arbeit und die kurzfristige Personalpolitik bestärkt, die Forschende in die Situation bringt, sich selbst eigene Personalstellen durch das Einwerben von befristeten Drittmitteln zu schaffen.

#unbezahlt das Begutachten von Forschung.

Damit wird im Fall von Qualitätssicherungsmaßnahmen wissenschaftlicher Zeitschriften Arbeit für private Wirtschaftsunternehmen an Forschende ausgelagert, während die oben genannte Kosten-, Risiko- und Rechteschieflage besteht. Im Fall von Projektanträgen und Evaluationen durch Wissenschaftsorganisationen wird die kurzfristige Finanzierungspolitik von Forschung durch Drittmittel stabil gehalten.

#unbezahlt das Halten von Vorträgen.

Damit wird wissenschaftliche Expertise entwertet. Zudem verlieren prekär Beschäftigte mit dem Argument des für den Outreach von öffentlicher Forschung notwendigen, wissenschaftlichen Transfers eine weitere, wenn auch schmale Einkommensquelle und die Möglichkeit sich außerhalb des Wissenschaftsbetriebs Reputation als Expert*innen zu erwerben.

#unbezahlt das Teilnehmen an Fachveranstaltungen.

Damit werden wissenschaftlicher Austausch und Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung zum Privatinteresse und zur Privatinvestition. Sie können schlicht nicht der Erledigung von Dienstaufgaben dienen oder Teil von Qualifikationsleistungen im dienstlichen Interesse sein, wenn Anmelde- und Kursgebühren und Reise- und Aufenthaltskosten von den Forschenden selbst zu tragen sind.

#unbezahlt das Betreuen von Studierenden.

Damit umgehen die Universitäten ihre sozialen Vor- und Fürsorgepflichten. Freiwillig unvergütet Lehrende und durch Titellehre dazu verpflichtete Privatdozent*innen werden zu unentgeltlich arbeitendem Personal, vergütete Lehrende zu Auftragnehmer*innen unter Mindestlohn, wenn Vorbereitungs-, Betreuungs- und Prüfungszeiten nicht berücksichtigt werden. Beiden fehlt darüber hinaus die soziale Absicherung durch Leistungen wie bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeits- und Sozialversicherung. Das Lehrkollegium wird zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft.

#unbezahlt das Forschen und Qualifizieren.

Damit wird Wissenschaft zum Hobby, zur Lebensform und zum Privileg. Mit Vollzeit-Arbeitsumfängen bei Teilzeitstellen und Arbeit an „Nicht-Arbeitstagen“ werden tarifliche Bestimmungen ausgehöhlt und ein übergangsweiser Status der privaten Entscheidung einiger zur strukturellen Notwendigkeit.

“Wir stabilisieren ein System, das uns destabilisiert.”

Indem wir diese Tätigkeiten immer wieder selbstverständlich übernehmen, werden wir zu Kompliz*innen des Erhalts eines reformbedürftigen Wissenschaftsbetriebs, der unverantwortlich mit seiner wichtigsten Ressource, den Beschäftigten, umgeht. Oder anderes gesagt: Wir stabilisieren ein System, das uns destabilisiert. Es sollte uns jedoch möglich sein, eine wissenschaftliche Tätigkeit nicht mehr zu übernehmen oder unter Rückgriff auf Alternativen ihre Folgen einzuschränken und in diesem Punkt konsequent miteinander solidarisch zu sein.

Wir könnten

#kostenfrei Monographien, Sammelbände und Aufsätze veröffentlichen.

… in Repositorien und auf Dokumentenservern von Hochschulen und Bibliotheken, die verschiedene Publikationsservices für Forschende ohne Gebühren und Zugangsbeschränkungen anbieten. Zugleich können wir damit die Verwertungsrechte an unseren Publikationen behalten. #Unbezahlt|e Arbeit sollte nicht Bestandteil von gewinnorientierter, unternehmerischer Dienstleistung, sondern Ausdruck einer öffentlichkeitswirksamen, wissenschaftlichen Kommunikation sein.

#diskursorientiert Rezensionen verfassen.

… für nicht-kommerzielle Online-Rezensionsportale und Open-Access-Fachjournale und dabei ebenfalls wie bei anderen Publikationen die Rechte am eigenen Text behalten. Die Übersicht über aktuelle Forschungsthemen und die Einordnung von Forschungsliteratur sollte ohne Gebühren zugänglich sein, um den wissenschaftlichen Diskurs transparenter, partizipativer und demokratischer zu gestalten.

#unabhängig Zeitschriften und Jahrbücher herausgeben.

… indem wir Publikations- und Redaktionsinfrastrukturen in wissenschaftlichen Einrichtungen und Fachgesellschaften nutzen oder uns an ihrem Aufbau beteiligen. Arbeiten, Kosten, Risiken und Rechte sollten unter den an der Wissensproduktion Beteiligten gerecht verteilt sein. Neue Kooperationspartner für das wissenschaftliche Publizieren im digitalen Zeitalter sind die wissenschaftlichen Bibliotheken mit einem zeitgemäßen Angebot an Publikations- und Archivierungsservices.

#selbstverständlich Honorar für Vorträge, Rezensionen und Gutachten verlangen.

… um wissenschaftliche Expertise nicht durch #unbezahlt|e Arbeit entwerten zu lassen und forschungsfeindliche Finanzierungslogiken weiter zu bestärken.

#entschieden Lehraufträge ablehnen.

… um gute Lehre nicht durch #unbezahlt|e oder unter Mindestlohn vergütete Arbeit entwerten zu lassen und bildungsfeindliche Finanzierungslogiken weiter zu bestärken.

#konsequent Arbeitszeiten erfassen.

… um #unbezahlt|e Arbeit sichtbar zu machen. Wissenschaftliche Tätigkeiten sollten quantitativ abschätzbar und dadurch wertschätzbar sein. Wissenschaftliche Qualifizierung ist nicht Privatsache, sondern liegt für eine aufgeklärte, demokratische Gesellschaft im öffentlichen Interesse. Angesichts der heutigen Herausforderungen an die Demokratie kann es sich der Wissenschaftsbetrieb nicht leisten auf intrinsisch hochmotivierte Arbeitnehmer*innen, die sich zunehmend auch gesellschaftlich als historisch-politische Bildner*innen engagieren, zu verzichten, indem er sie bis zur Arbeitsaufgabe ausbeutet.

Es ist ein Weg der kleinen Schritte und allmählichen Veränderungen, den ich vorschlage, keine Forderung von großen Maximalpositionen und Sofort-Maßnahmen. Es geht mir darum, auf lange Sicht unsere Kompliz*innenschaft bei den schlechten Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen im Wissenschaftsbetrieb zu beenden, indem wir entscheiden, ob und in welchem Rahmen wir (besonders als prekär Beschäftigte) unsere Arbeitskraft außerhalb von vergüteten Arbeitszeiten und definierten Dienstaufgaben zur Verfügung stellen.

Wenn wir immer häufiger #unbezahlt|e Arbeiten ablehnen, erreichen wir die für unsere Durchsetzungsfähigkeit unverzichtbare Solidarität miteinander und die kritische Masse, um die dringend notwendige Verbesserung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen im Wissenschaftsbetrieb zu bewirken. Wenn sich jede*r Einzelne – in sicheren wie in prekären Arbeitsverhältnissen – frei von survivor’s tales, neoliberaler Mythenbildung und systemischem Druck überlegt, ob diese #unbezahlt|en Tätigkeiten alternativlos sind, und beginnt, diese immer häufiger abzulehnen, erst dann solidarisieren wir uns wirklich miteinander und machen uns gemeinsam auf den Weg von #unbezahlt zum #TraumjobWissenschaft.

[Title Image by Gaëtan Werp via Unsplash]

Karoline Döring

Dr. Karoline Döring ist Mittelalterhistorikerin und derzeit wissenschaftliche Koordinatorin des DFG-Projekts „Archivum Medii Aevi Digitale – Mediävistisches Fachrepositorium und Wissenschaftsblog für die Mittelalterforschung (AMAD) an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Davor lehrte und forschte sie an verschiedenen Universitäten und Forschungseinrichtungen in München, Berlin, Innsbruck und Venedig. (Foto: Marit Kleinmanns)

Pin It on Pinterest